| Gegenstand | Die Beratung von Handwerksfirmen, Bauunternehmen, Behörden, Gerichten, Produktherstellern, Architekten, Rechtsanwälten und privaten Bauherren im Bereich des Bauhandwerks bei der Erstellung-, Umbau und Sanierung von Gebäuden, insbesondere für den Bereich Innenausbau und Fassadenarbeiten, Innen- und Außenputzarbeiten, Brand- und Schallschutz, Trennwand- und Deckenmontagen, Instandsetzung von Gebäuden, Anbringen vorgehängter Fassaden, Erstellen von Gebäuden in Trockenbauweise, Einbauen von Trockenestrich/Doppelböden, Gebäudeabdichtung, und Wärmedämmung. Die Beratungs- und Sachverständigentätigkeiten umfasst das Erstellen von Gutachten in den vorgenannten Bereichen sowie Bauablaufüberwachung, Baudokumentation, Kalkulation und Abrechnung von Bauleistungen, Analyse von Bauschäden und Entwickeln von Sanierungskonzepten sowie Marketing-, Design-, Produktentwicklung. Gipser-, Stuckateur- und Trockenbauarbeiten werden nur im Zusammenhang mit Produkterprobung, Entwicklung und Schulung durchgeführt. |