Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 110304
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kräuterhexe Millefolia GmbH
b)
Karlsruhe
c)
Vertrieb und Handel von Kräuterprodukten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Tätigkeiten durchzuführen, die in
Zusammenhang mit dem Gegenstand des
Unternehmens stehen und die der
Betriebsausstattung entsprechen. Die
Gesellschaft ist ferner berechtigt,
gleichartige oder ähnliche Unternehmen im
In- und Ausland zu errichten, zu erwerben
oder sich an diesen zu beteiligen. Die
Gesellschaft kann Zweigniederlassungen
im In- und Ausland errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Bickel, Gabriele, Karlsruhe, *XX.XX.1955
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.07.1999 zuletzt geändert am
31.03.2004
a)
10.10.2006
Kretz
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
10.10.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 21.07.1999
Gesellschaftsvertrag und
Änderungsbeschluss
Sonderband
Blatt 75 ff.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Ellmendinger Str. 7 c, 76227 Karlsruhe
a)
18.10.2012
Stephan
Abruf vom 12.03.2024