| Gegenstand | Personal- sowie die Unternehmensberatung. Dies umfasst insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, die Leitung von Unternehmen, auch übergangsweise. Weiter sind, Gegenstand Dienstleistungen und Beratungen im EDV-Bereich und die sogenannte IT-Beratung. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Verwaltung des eigenen Vermögens und eigener Vermögenswerte, weiter das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, sowie der Erwerb, die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen insbesondere in den Bereichen Informationstechnologie. Die Gesellschaft kann alle Rechtsgeschäfte vornehmen und Maßnahmen treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar fördern und ihm zu dienen geeignet sind, insbesondere mit anderen Unternehmen des Inlands und des Auslands zusammenarbeiten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen in jeder rechtlich zulässigen Form beteiligen, solche Unternehmen gründen, erwerben und veräußern, pachten und verpachten, sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |