HRB 107787 AG Mannheim · aktuell
Historischer Auszug
AMP Audiotechnik GmbH
Status: aktuell
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|
Blatt
__;
Handelsregister
-
Abt.
B-
des
Amtsgerichts
Karlsruhe
HRB
7787
(mit
Fortsetzung
Blatt
)
Grundkapital
Vorstand
Nummer
a)
Firma
run
q
apiıa
Persönlich
haftende
a)
Tag
der
Eintragung
der
b)
Sitz
st
°
m
ital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
Eintragung
|
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Be
na
Geschäftsführer
b)
Bemerkungen
Abwickler
(EEE
Er
DE
EEE
BE
EEE
VE
ES
7
1
a)
AMP
Audiotechnik
GmbH
50.000
Günther
Mania,
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)6.
Mai
1997
b)
Pfinztal
Dipl.-Ing.,
Gesellschaftsvertrag
vom
27.
März
1997,
geändert
durch
Gesell-
ara
Pfinztal
schafterbeschluß
vom
29.
April
1997
ins
1
(Firma).
c)
Die
Entwicklung,
Her-
Die
Gesellschaft
wird,
wenn
nur
ein
Geschäftsführer
vorhanden
stellung
und
Vertrieb
ist,
durch
diesen
allein,
wenn
mehrere
Geschäftsführer
bestellt
von
hochwertigen
HiFi-
sind,
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Ge-
|
P)Sesell-
Geräten
zur
Musikwieder-
schäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
schaftsver-
©.
trag
AS,
Zin
weiterer
Gegenstand
Geschäftsführer
Günther
Mania
ist
stets
alleinvertretungsberech-
££._
Ande-
des
Unternehmens
soll
tigt
und
kann
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsge-
rungsbeschluß
das
Erbringen
von
Inge-
schäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
unein-
AS.
27
des
nieurleistungen
geschränkt
vertreten.
Sonderbandes
(Ausarbeiten
von
Konzep-
der
Register-
ten,
Produktentwicklung)
akten
auf
dem
Gebiet
der
Elek-
trotechnik,
insbesondere
der
Meß-
und
Regelungs-
technik
sein.
Die
Gesellschaft
darf
andere
Unternehmen
glei-
cher
oder
ähnlicher
Art
erwerben,
vertreten
oder
sich
an
solchen
Unter-
nehmen
beteiligen,
Sie
darf
Zweigniederlassun-
gen
im
In-
und
Ausland
errichten.
Die
Gesellschaft
darf
alle
Geschäfte
vorneh-
men,
die
der
Erreichung
und
Förderung
des
Ge-
sellschaftszweckes
dien-
lich
sein
können.
Aufgrund
der
Verordnung
des
Justizministeriums
Baden-
Württemberg
vom
09.08.2006
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
über-
gegangen.
Durch
Anordnung
des
Oberlandesgerichts
Karlsruhe
vom
21.08.2006
wurde
den
bisherigen
Amis-
gerichtsbezirken
Karlsruhe
und
Karlsruhe-Durlach,
die
bisher
schon
abweichend
von
8
2
Satz
1
HRV
einheitlich
geführt
wurden,
die
Kennziffer
1
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
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Reg.
Kart.
VB
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Rechisverhältnisse
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