| Gegenstand | Die Herbeiführung und die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen deutschen und chinesischen Unternehmen. Hierbei ist es Ziel die Unternehmung, deutschen Unternehmen dabei zu helfen ihre technologisch hoch stehenden Produkte gemeinsam mit chinesischen Partnern derart aufzubereiten dass dies auch auf dem chinesischen Markt erfolgreich verkauft werden. Dies kann in vielfältiger Weise erfolgen, z. B. durch gemeinschaftliche Entwicklungen, Gründung von gemeinschaftlichen Unternehmungen oder die Vergabe von Lizenzen. Die Unterstützung des Unternehmens umfasst die Bereiche Technologievermittlung, Beratung über und Vermittlung von Kontakten, Marktuntersuchungen, Delegations- und Besucherdienst, direkte Vertriebsunterstützung, Organisation von Messebeteiligungen, Betrieb von Ausstellungs- und Geschäftszentren. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen und zu unterhaltne, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligung an anderen Unternehmen einzugehen, andere Unternehmen zu gründen und die Geschäftführung bei Gesellschaft und Unternehmen aller art auszuüben, sofern vorstehenden Handlunge geeignet sind. die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. die Gesellschaft darf auch im übrigen alle Geschäft vornehm, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. |