HRB 104736 AG Mannheim · aktuell
Historischer Auszug
Weimer-Sanitär-Installations GmbH
Status: aktuell
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100
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400
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500
600
700
800
900
Handelsregister-Abt.
B-des
Amtsgerichts
Karlsruhe
.
Vorstand
Eintragung
|
a)
Firma
Grundkapital
Persönlich
haftende
.
oder
Gesellschafter
Prokura
der
d)
Sitz
Stammkapital
ERTERT
Nummer
5
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
DM
Abwickler
1
2
|
3
I
N
1
a)
Weimer-Sanitär-Installations
|
50.000
Sonja
Hartmann,
GmbH
Kauffrau,
b)
Walzbachtal
Walzbachtal;
c)
Die
umfassende
Durchführung
Waldemar
Weimer,
von
Gas-
und
Wasserinstalla-
Sanıtär-
und
Blechnermeister,
Walzbachtal
tionsarbeiten
gemäß
dem
jeweils
gültigen
Berufsbild
des
Gas-
und
Wasserinstalla-
tionshandwerks
einschließ-
lich
der
Baublechnerei.
Die
Gesellschaft
darf
andere
Unternehmen
gleicher
oder
ähnlicher
Art
übernehmen,
vertreten
oder
sich
an
solchen
Unternehmen
beteilig
Sie
darf
Zweigniederlassunge
ım
In-
und
Ausland
errichten.
Die
Gesellschaft
darf
alle
Geschäfte
vornehmen,
die
der
Erreichung
und
Förderung
des
Gesellschafts-
zwecks
dienlich
sein
können.
RS
111
HRB
Reg.
Kart.
VB
A3
4.
79
10.000
1000
Rechtsverhältnisse
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Gesellschaftsvertrag
vom
7.
Mai
1987,
geändert
durch
Gesellschafterbeschluß
vom
29.
Juli
1987
in
den
88
1
(Firma)
und
2
(Gegenstand
des
Unternehmens).
Jeder
Geschäftsführer
ist
alleinvertretungsberechtigt
und
kann
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
vertreten.
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a)
18.
August
1987
b)
Gesellschaftsvertrag
AS.
17
ff.,
Beschluß
AS.
45
des
Sonderbandes
der
Registerakten

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300
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500
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700
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800
900
Eintragung
der
Nummer
Handelsregister-Abt.
B-des
Amtsgerichts
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
RS
111
HRB
Reg.
Kart.
VBA3
4.79
10000
Grundkapital
oder
Stammkapital
DM
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Karlsruhe
Prokura
1000
Rückseite
von
Blatt
Rechtsverhältnisse
Aufgrund
der
Verordnung
des
Justizministeriums
Baden-
Württemberg
vom
09.08.2006
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
über-
gegangen.
Durch
Anordnung
des
Oberlandesgerichts
Karlsruhe
vom
21.08.2006
wurde
den
bisherigen
Amts-
gerichtsbezirken
Karlsruhe
und
Karlsruhe-Durlach,
die
bisher
schon
abweichend
von
8
2
Satz
1
HRV
einheitlich
geführt
wurden,
die
Kennziffer
1
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen