Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 10445
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
G + B Industrieservices und Trading GmbH
b)
Mannheim
c)
Die Durchführung von Arbeiten auf dem
Gebiet der Wärme-, Kälte-, Schall- und
Brandschutzisolierung, die Industrie- und
Gebäudereinigung, Schweisstechnik und
Trockenbau; Import- und Export von
Waren aller Art, insbesondere
Elektroartikel, Kfz-Teile und Zubehör sowie
Bauteile und Zubehör.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Bozkurt, Cengizhan, Ludwigshafen, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2005
a)
05.10.2005
Winkler
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
05.10.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 07.09.2005
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband 1
Blatt 10-16R
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom
20.04.2007 (1 IN 90/07) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
27.04.2007
Hartmann
3
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mannheim
vom 31.07.2007 (1 IN 90/07) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
03.09.2007
Hartmann
Abruf vom 03.02.2024