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“
|
—
100
|
—
200
|
—
300
|
—
400
|
—
500
—
600
|
—
700
|
—
800
—
900
—
1000
ee
HRB
3935
Handelsregister-
Abt.
B-des
Amtsgerichts
Karlsruhe
Vorstand
ital
Rn
Eintragung
|
a).
Firma
ee
Persönlich
haftende
a)
Tag
der
Eintragung
der
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
.
und
Unterschrift
Nummer
I
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
P
.
Geschäftsführer
b)
Bemerkungen
Abwickler
1
2
-
3
4
5
6
|
7
1
a)
A.S.
Baubedarfvermitt-
|
50.000
Sophie
von
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.--
a)
14.
März
1984
lung
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung
b)
Karlsruhe
c)
Die
Vermittlung
von
Waren,
die
Übernahme
voh
Vertretungen,
Bera-
Saint-George
Gesellschaftsvertrag
vom
12.
Januar
1984,
geändert
m
.
27.
Januar
1984
in
den
8S
1
(Firma)
6
(Vertretung)
und
7
Ziffer
5
(Beschlußfassung).
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
er
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
vertreten
zwei
geb.
Glaeser,
b)
Gesellschaftsver-
trag
AS
9
Ef,
Beschluß
AS
19
£
des
Sonderbandes
der
Registerakten
lEntwerferein,
Baden-Baden
[Geschäftsführer
gemeinsam
oder
einer
in
Gemeinschaft
mit
tungen
und
Geschäfte
"aller
Art
im
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des
Bau-f
bedarfs.
|
einem
Prokuristen.
Die
Geschäftsführerin
Sophie
von
Saint-George
ist
allein-
|
[vertretungsberechtigt
'und
kann
die
Gesellschaft
bei
der
Die
Gesellschaft
darf
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als.
alle
Geschäfte
betreibeh,
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
vertreten.
die
der
Erreichung
und
Förderung
ihres
Haupt-
zwecks
dienlich
sind.
.
[B}
Y
2
Bun
"Dtto
Sohannes“"
a)
19.pezember
1984
Sophie
von
Baint-George
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
RS
111
ı
HRB
Reg.
Kart.
VB
A3
4.79
10
000
t
ndreas
von
Saidt-
sorge,”
Inaustriekaufmarh,
Baden-Baden
Otto
Johannes
Andreas
von
Saint-George,
Industriekaufmann
in
Baden-Baden,
ist
zum
Geschäftsführer
bestellt.
Er
ist
alleinvertretungsberechtigt
und
kann
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
vertreten.
Aufgrund
der
Verordnung
des
Justizministeriums
Baden-
Württemberg
vom
09.08.2006
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
über-
gegangen.
Durch
Anordnung
des
Oberlandesgerichts
Karlsruhe
vom
21.08.2006
wurde
den
bisherigen
Amts-
gerichtsbezirken
Karlsruhe
und
Karlsruhe-Durlach,
die
bisher
schon
abweichend
von
$
2
Satz
1
HRV
einheitlich
geführt
i
wurden,
die
Kennziffer
1
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
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