| Gegenstand | 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. 2) Zweck der Gesellschaft ist: - die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO), - die Förderung des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), - die Förderung der öffentlichen Gesundheit (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), - die Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 16 AO), - die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - die Förderung internationaler Gesinnung und des interkulturellen Verständnisses (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), - die Förderung des bürgerlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). 3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Bildungsangebote, Workshops und Trainings zur ganzheitlichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung, - Entwicklung und Bereitstellung individueller Trainings- und Ernährungspläne, - Durchführung von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, - Entwicklung und Vertrieb gemeinwohlorientierter Produkte und Dienstleistungen, - Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen, - Vermittlung von ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch Kooperationen mit Unternehmen, die Mitarbeitende für gemeinnützige Tätigkeiten freistellen, sowie durch die Organisation und Koordination von Einsätzen in Tierschutzorganisationen und anderen geeinnützigen Einrichtungen, - Aufstellen und Betreiben artgerechter Futterautomaten zur Versorgung wildlebender Tiere, - Planung und ggf. Errichtung eines Gnadenhofs oder einer Tierpension für Tiere in Not, - Aufbau von naturpädagogischen Waldpfaden und Aktivitätsstationen zur Umweltbildung und Aufklärung, einschließlich der Möglichkeit zur freiwilligen Unterstützung durch Spendenkässchen an öffentlichen Plätzen, - Reisen zur Unterstützung gemeinnütziger Initiativen im Ausland und dokumentarische Berichterstattung zur Förderung des interkulturellen Verständnisses. |