Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Entwicklung, Organisation, Ausstattung und Verwaltung von Praxis- und Therapieeinrichtungen sowie die betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Beratung von Ärzten, Therapeuten und sonstigen Gesundheitsdienstleistern. Die Gesellschaft erbringt keine ärztlichen, therapeutischen oder heilkundlichen Leistungen im Sinne der einschlägigen Berufs- oder Heilpraktikergesetze.