Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1.) Die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes (Vermögensverwaltung), insbesondere das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen. 2.) Zulässig sind daneben: a) die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens, b) die Betreuung von Wohnungsbauten Dritter zu Wohnzwecken, c) die Errichtung und Veräußerung von Immobilien, soweit diese überwiegend Wohnzwecken dienen, d) die Lieferung von Strom aus Photovoltaikanlagen und Ladestationen auf eigenen Objekten, sofern diese von untergeordneter Bedeutung sind, sowie e) Nebenleistungen an Mieter, die nicht der Überlassung von Grundbesitz zuzurechnen sind.