Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Vertrieb, die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen und die Vermittlung und Betreuung von Finanzdienstleistungen. Ausgenommen ist die erlaubnispflichtige Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34 f Abs. 1 GewO.