Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschätsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 1, 2 5. 1 Nr. 1 AO sowie der Bildung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a. die Durchführung von geförderten Forschungsvorhaben, Praxisforschung, Erstellung und Verbreitung wissenschaftlicher Expertisen sowie die Beteiligung an wissenschaftlichen Forschungsvorhaben zum Zwecke der Erarbeitung wissenschaftsbasierter Handlungspotentiale in den Bereichen - Familien- und Geschlechtersoziologie, - Wandel von Lebensformen und Geschlechterverhältnissen, - Demografie, - Familienplanung, - sexuelle Gesundheit, - reproduktive Rechte, - Versorgungsstrukturen und Unterstützungsangebote zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch sowie - Weiterentwicklung empirischer Forschungsmethoden zu den aufgeführten Bereichen; b. die Erstellung von Veröffentlichungen sowie die Durchführung von lnformationsveranstaltungen, Fachberatungs-, Praxisentwicklungs- und Weiterbildungsprojekten; c. Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu den o.g. Themenfeldern; d. Kooperationen mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen und Institutionen im In- und Ausland sowie mit Verbänden und öffentlichen Trägern; e. die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, die der ideellen und materiellen Förderung des in Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Zwecks dienen.