| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für Flüchtlinge, der Hilfe für Kriegs- und Katastrophenopfer, die Förderung der internationalen Gesinnung und der Entwicklungszusammenarbeit, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Ebenso wird die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens gefördert. (2) Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a. das Sammeln von Hilfsgütern aller Art und deren selbstlose Verteilung an im In- und Ausland lebende bedürftige Personen im Sinne des § 53 AO b. die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe, um die Lebensbedingungen bedürftiger Menschen nachhaltig zu verbessern c. akute Nothilfe durch Aufbau eines Katastrophenhilfsteams gemeinsam mit Ehrenamtlichen, internationalen Partnern und Partnerorganisationen d. die Vermittlung von Partnerschaften im In- und Ausland e. den Aufbau und Betrieb eines Logistiknetzwerkes für humanitäre Hilfe f. die Durchführung von Vorträgen, Seminaren und diverser Mit-Mach-Aktionen, um das Verständnis für die soziale und wirtschaftliche Not der Welt zu wecken und zu vertiefen und die gesellschaftliche Mitverantwortung und Hilfsarbeit zu verstärken sowie das Involvieren von Ehrenamtlern g. die Durchführung von Projektreisen, Gruppenreisen und Seminaren. Der daraus resultierende Austausch soll der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens dienen. h. Öffentlichkeitsarbeit u.A. durch Herausgabe von Publikationen i. die Kompetenzentwicklung durch Kapazitätsaufbau bei den Zielgruppen der Begünstigten, des Personals und bei Partnerorganisationen im Netzwerk j. Erziehungs- und Jugendförderungsaufgaben für Personen bis zum Alter von 27 Jahren. Konkret in Form von Projekten, wie Waisenhäuser, Kindergärten, Schulen, Hausaufgabenhilfen, Sportveranstaltungen, Kinder- und Jugendfreizeitveranstaltungen, etc., die gemäß der Definition der vorherigen Positionen a-i durchgeführt werden. Unsere Jugendförderung hat das Ziel, das Engagement von jungen Menschen zu unterstützen, unabhängig von kulturellen, körperlichen, geschlechtsspezifischen, intellektuellen oder ökonomischen Bedingungen. Durch das eigene Mitgestalten in unseren Projekten sollen junge Menschen eigene Erfahrungen sammeln, an Selbstvertrauen gewinnen und erweiterte Perspektiven für ihre eigene Zukunft erhalten. (3) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln i.S. des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 1 genannten satzungsgemäßen Zwecke durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im In- uns Ausland. |