Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Gegenstand
Der Im- und Export sowie der Handel mit Lebensmitteln.