Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Genossenschaften oder sonstigen Unternehmen im In- und Ausland sowie der Erwerb, die Verwaltung, Verwertung und Lizenzierung von Vermögensrechten, insbesondere von Marken, Patenten, Urheberrechten und sonstigem geistigen Eigentum. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen und Rechten zu erbringen.