Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, derzeit geregelt in § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere a. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen durchzuführen und b. die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, Beratungen und Begutachtungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten.