Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Das Eingehen und Halten von Beteiligungen, Beratung und die damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte aller Art, insbesondere auch von Unternehmensgründern und Startups sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.