Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Übernahme, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und Anteilen an anderen in- und ausländischen Unternehmen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen, ebenso die Verwaltung eigenen Vermögens. Ferner die Erbringung von betriebswirtschaftlichen sowie Management- und Beratungsdienstleistungen.