Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens; insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Rechtsform sowie von Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte.