Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Erstellung, Produktion und Distribution von Medieninhalten aller Art, einschließlich digitaler, audiovisueller und gedruckter Formate, sowie die Entwicklung von Content-Strategien und Softwarelösungen für Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen. Dies umfasst auch die Entwicklung, Programmierung und Anpassung von Software und digitalen Anwendungen im Auftrag von Kunden. Die Gesellschaft erbringt Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Mediengestaltung, Kommunikationsstrategien, Social Media, Markenentwicklung, Online-Marketing sowie Softwareentwicklung und -beratung.