Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie der Vertrieb und die Veräußerung der errichteten Immobilien. In Verbindung mit Eigentumswohnungen darf auch Teileigentum errichtet und veräußert werden, wenn das Gebäude zu mehr als 66 2/3 Prozent Wohnzwecken dient. Daneben darf es Wohnungsbauten betreuen und eigenen Grundbesitz oder eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen. Die Gesellschaft kann sich zur Inanspruchnahme der erweitereten Gewerbesteuerkürzung für verwalteten Grundbesitz bei Grundstücksunternehmen nur in den Grenzen des § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. Gewerbesteuergesetz an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen, solche erwerben, Zweigniederlassungen errichten, überhaupt andere Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern.