| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Erhaltung der mündlichen und musikalischen Kunst in den Sprachen entlang der Ober- und Hochrheinebene, insbesondere in alemannischer Sprache, Fränkisch und anderen Minderheitensprachen, die in dem geografischen Kulturraum und darüber hinaus, in dem sie praktiziert werden oder wurden, anerkannt oder nicht anerkannt sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Organisation von Aufführungen, Festivals, Wettbewerben und anderen Veranstaltungen zur Förderung und Entwicklung der unter Ziff. 2 genannten Sprachen, ohne territoriale Begrenzung; die Unterstützung jeglicher Fördermaßnahmen für die Sprachen durch literarische, theatralische und musikalische Aktivitäten, die Unterstützung anderer Aktivitäten zur Förderung und Aufwertung der Sprachen; - die Förderung aller Kulturschaffenden (Schauspieler, Musiker, Tänzer usw.) sowie die Bereitstellung von technischer, logistischer und kommunikativer Unterstützung Auftritten; die Bereitstellung von Fachwissen im künstlerischen Bereich; - die Organisation von Praktika, Kursen, längeren oder beschleunigten Ausbildungen sowie von Ausbildungs- und Realisierungszyklen in allen Bereichen der musikalischen Kunst und des körperlichen Ausdrucks auch aller technischen Beiträge in Verbindung mit diesen Berufen; - die Abhaltung von Arbeits- und Informationstreffen, Versammlungen sowie die Veröffentlichung von Informationen, die Organisation von Konferenzen, Ausstellungen und allgemein alle Initiativen, die dem Zweck der Vereinigung dienen und zu ihm beitragen können. |