Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Zweck der Gesellschaft ist die nachhaltige Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Wissenschaft und Forschung zum Gemeinwohl der Bevölkerung. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere dadurch, dass sie standort- und unternehmensübergreifende Leistungen für die Zentren für Psychiatrie und weitere als gemeinnützig anerkannte Akteure im öffentlichen Gesundheitswesen erbringt zur Erfüllung der Aufgaben der ZfP gem. § 2 Abs. 8 und 9 des ZfP-Errichtungsgesetzes (EZPsychG) in seiner jeweils geltenden Fassung, namentlich der Förderung der medizinischen und ökonomischen Zusammenarbeit innerhalb der ZfP-Gruppe im Rahmen des gesetzlichen Auftrags (Koordinierungsfunktion). Sie erbringt darüber hinaus vergleichbare Leistungen auch für Unternehmen, an denen ein Zentrum für Psychiatrie beteiligt ist.