Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) befreit werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Entwicklung von Softwarelösungen für Fernwartung, Ferninspektion und digitale Begutachtungsprozesse sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen.