Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmitttelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Altenhilfe durch Unterstützung, Begleitung und Förderung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a) Hilfestellung in allen Dingen des täglichen Lebens, z.B. Erledigung von Behördengängen, Einkäufen, Fahrdiensten etc., b) die seelische und soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen. Dazu gehört die Pflege und Förderung sozialer Kontakte und Bindungen gegen Vereinsamung im Alter, c) die Unterstützung in individuellen Notlagen. Der Umfang dieser Unterstützung wird vom Vorstand beschlossen und erfolgt unter Beachtung von § 53 AO.