Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vermögensverwaltung, Erwerb von Beteiligungen in Deutschland und im Ausland, an jeglichen Gesellschaften oder Unternehmen in jedweder Form und an jeglichen Immobilien sowie Verwaltung.