Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 730546
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Machinnotek GmbH
b)
Königsfeld im Schwarzwald
Geschäftsanschrift:
Gewerbestraße 8, 78126 Königsfeld im
Schwarzwald
c)
Entwicklungen im Bereich der künstlichen
Intelligenz zur robotergeführten Steuerung
von Automationsprozessen. Aktivitäten im
Bereich der Entwicklung und Beschaffung
von Hochtechnologien im Bereich der
Fertigungstechnik. Handel mit technischen
Produkten und Textilien (national und
international), Ingenieursdienstleistungen
und Technischen Support,
Beratungsdienstleistungen, der Erwerb und
die Vergabe von Lizenzen, Patenten und
Beteiligungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die
Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall
abweichend geregelt werden. Die
Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Wenren, Lizhan, Songjiang / China, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Xu, Haifeng, Hangzhou / China, *XX.XX.1974
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2024.
a)
01.03.2024
Müller
Abruf vom 01.04.2024