Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Die Personenbeförderung, Schülerbeförderung, Krankenfahrten und Kurierdienste sowie alle Geschäfte, die hiermit im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang stehen.