Jeweils zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen. Frau Gundula Katrin Griebl ist jedoch nicht gemeinsam mit Herrn Matthias Peter Griebl vertretungsberechtigt. Herr Martin Wenz ist jedoch nicht gemeinsam mit Herr Stefan Benjamin Böhler vertretungsberechtigt:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen. Frau Gundula Katrin Griebl ist jedoch nicht gemeinsam mit Herrn Matthias Peter Griebl vertretungsberechtigt. Herr Martin Wenz ist jedoch nicht gemeinsam mit Herr Stefan Benjamin Böhler vertretungsberechtigt:
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck die Entwicklung von Windprojekten im Bereich Hornisgrinde und Schwarzwaldhochstraße ist.