Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung einschließlich die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, ferner deren strategische Steuerung, Kontrolle, Finanzierung und operative Unterstützung, ferner die Verwaltung von eigenem Vermögen.