| Gegenstand | 1. Die Förderung a) der Schaffung unterstützender Wohnformen, für Teilhabe und Pflege in bezahlbarem Wohnraum für Wohngruppen pflegebedürftiger und oder demenzkranker Menschen und b) von Kooperationsvereinbarungen zwischen Dritten die den Bewohner Pflege- und Assistenzleistungen bieten, sowie c) die Überlassung von Wohnraum an pflegebedürftige und oder demenzkranke Menschen die in Wohngruppen versorgt und betreut werden. 2. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch Folgende Maßnahmen: a) Anmieten einer Wohnung, gelegen im Erdgeschoss von Haus 2, Stockacker 79252 Stegen, Flurstücknummer 389 und 385 Gemarkung Stegen in der durch Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde Stegen der Betrieb einer Wohngruppe in der Gemeinde gesichert ist, mit einer Nutzfläche von 493,78 qm. b) Förderung von Kooperationsvereinbarungen mit Dritten die vermögens- und einkommenslosen Bewohnern Pflege- und Assistenzleistungen bieten, insbesondere so, dass die Bewohner die ihnen zustehenden Rechtsansprüche aus dem Recht der Kranken- und Pflegeversicherung nutzen zu können. c) Überlassung der Räume an pflegebedürftige Personen, die einer meist intensiven Betreuung bedürfen, durch Wohnungsüberlassungsverträge, die keine Mietverträge im Sinne des BGB sind. d) Begrenzung der Miethöherungen nach den Maßgaben des Landratsamtes für die Sozialhilfefähigkeit der Mietkosten für insoweit leistungsanspruchsberechtigte Bewohner. e) Die Trennung von Betreuung der Bewohner und Vermietung an die Bewohner entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach dem Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG BW). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). |