Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Der Taxi- und Mietwagenbetrieb, die Vermietung von Taxen an andere Taxi-Unternehmen sowie die Vornahme aller mit diesem Zweck zusammenhängenden Handlungen und Rechtsgeschäfte.