Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Elternhauses, in dem Familien krebskranker und schwerstkranker Kinder mit anderen Grunderkrankungen Unterkunft, Betreuung und Beratung sowie soziale Hilfen und Nachsorge erhalten können in der Form der offenen Fürsorge.