Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) werden nicht ausgeübt.