Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 729936
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
1
a)
Lindenhof Immobilien Verwaltung GmbH
b)
Winden im Elztal
Geschäftsanschrift:
Am Rüttlersberg 5, 79297 Winden im Elztal
c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens und
die Beteiligung an anderen Unternehmen
sowie die Übernahme der persönlichen
Haftung und der Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Lindenhof Immobilien GmbH & Co. KG mit
Sitz in Winden im ELztal, die den Erwerb
und die Veräußerung sowie die
Verpachtung von Immobilien zum
Gegenstand hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Tischer, Ulrike, geb. Volk, Winden im Elztal,
*XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Tischer, Bernd, Winden im Elztal, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2023.
a)
04.12.2023
Elger
Abruf vom 01.04.2024