Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Betrieb eines Optik-Fachgeschäfts nebst den damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere Verkauf, Herstellung, Reparatur und Vertrieb von Brillen, Kontaktlinsen und optischen Artikeln sowie das Schleifen von optischen Linsen und die Messung von Sehstärken.