Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Beratung und Vertriebsunterstützung eigener und fremder Unternehmen sowie alle Tätigkeiten, die damit zusammenhängen.