Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Erzeugung, der Handel und der Vertrieb von Strom aus erneuerbaren Energiequellen sowie die Planung, die Errichtung, die Pacht und Verpachtung, der Erwerb und Verkauf sowie der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, damit im Zusammenhang stehende Geschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den vorgenannten Bereichen.