Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke, sowie die Nutzung und Verwaltung des eigenen Kapitalvermögens, sowie alle hierzu erforderlichen Nebengeschäfte und Verwaltungstätigkeiten.