Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten diese gemeinschaftlich oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Jedem persönlich haftenden Gesellschafter und dessen Organen kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB 2. Alternative erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte.