Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Das Erstellen und Betreuen von Social Media Profilen auf allen Plattformen inklusive der Schaltung von Online Werbeanzeigen sowie die Erstellung und Verwaltung von Webseiten und Onlineshops.