Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung und Erhaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Verwaltung, die Verpachtung und die Nutzung von Grundstücken, einschließlich zum Zwecke des Abbaus von Kies und anderen Rohstoffen.