| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist: Die Förderung der Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 1 AO, die Förderung der Volks- und Berufsausbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 7 AO, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 18 AO sowie die Förderung des demokratischen Staatswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 24 AO. Die Gesellschaft verpflichtet sich insbesondere zur Förderung der Rechte, Grundsätze und Verpflichtungen der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Menschenrechtskonventionen; Förderung der internationalen Menschenrechtsgesetze in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentitiät, Geschlechtsausdruck und Geschlecht sowie Förderung der Yogakarta-Prinzipien 10 (Plus + 10. 2. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen: - die Durchführung von internationalen Untersuchungen und Forschungen in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen wie Universitäten und NGOs zu LGBTIQA+ Thematiken sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse, insbesondere über die Situation, das Leben und die Diskriminierung von homosexuellen Flüchtlingen und Migranten und die LGBTIQA+ Bildung an Schulen, Universitäten und Hochschulen; - die Förderung solcher Studien sowie von universitären Einrichtungen, die insbesondere zur sexuellen Orientierung, Genderidentität, Menschenrechte und die Gleichstellung von Frauen und Männern forschen; - die Planung, Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen für LGBTIQA+ Thematiken, insbesondere Workshops, Seminare und Konferenzen zu Themen wie "LGBTIQA+ und internationale Menschenrechte" und "Rechtsvergleichung zu sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Menschenrechten in Deutschland und dem globalen Süden wie Südasien"; - die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Opfer sexueller, geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere durch Vermittlung von Rechtsanwaltskontakten, Erteilung von Informationen und Ratschlägen im Hinblick auf den Schutz vor weiteren Gewalttätigkeiten; - die Förderung von Rechten und Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz, insbesondere durch Schulungen und Workshops; - Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften öffentlichen Rechts zur Verwendung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne von Absatz 1; - Die Gesellschaft kann Entwicklungsinitiativen, Projekte und Aktivitäten im Bereich der Bildung durchführen, die auf die Förderung und den Schutz der Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene abzielen. Der Schwerpunkt der Gesellschaft liegt auf dem globalen Süden, insbesondere auf Entwicklungsländern und unterentwickelten Ländern. |