Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf, die An- und Verpachtung, die An- und Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und beweglichen Wirtschaftsgütern, sowie deren Verwaltung. Ebenso der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Immobilien und Immobiliengesellschaften aller Art (ausgenommen Geschäfte nach § 34 c GewO).