Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Verwaltungsratsmitglieder. Soweit nichts anderes bestimmt, vertritt jedes Mitglied einzeln. Der Verwaltungsrat kann die Vertretung einem oder mehreren Mitgliedern (Delegierte) oder Dritten (Direktoren) übertragen.
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem weiteren Vertreter.
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung, die Planung, die Beratung, die Ausführung, die Installation und den Handel mit Geräten sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Elektrizität und der erneuerbaren Energien, insbesondere die regenerative Erzeugung und Nutzung von Energie.