Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Der Zimmerei- und Holzbau, die Altbausanierung, der Arbeits- und Schutzgerüstbau, der Einbau von genormten Fertigteilen, Montagearbeiten und Dienstleistungen und in diesem Bereich, Vermietung und Verkauf und Fahrzeugen und die Vermietung und der Verkauf von beweglichen Teilen, insbesondere von Getränken.