| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2023. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG", Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 3033) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.04.2023 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.04.2023 Teile ihres Vermögens, nämlich die Pensionsverpflichtungen aus gegenüber ehemaligen Mitarbeitern der Gesellschaft gewährten Versorgungszusagen in Höhe von insgesamt 1.406.561,28 EUR sowie das zur Deckung dieser Verpflichtungen auf dem Konto der Gesellschaft bei der Landesbank Saar, IBAN DE85 5905 0000 0031 5043 / BIC SALADE55XXX, in Höhe von insgesamt 1.406.561,28 EUR vorhandene Guthaben als Gesamtheit gemäß § 123 UmwG auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG", Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 3033) am 06.10.2023 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "MediClin GmbH & Co. KG", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 471526) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.09.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.09.2024 den Teilbetrieb "Pensionsverpflichtungen" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. |
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