Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
- Die Entwicklung und Herstellung von Fahrzeugteilen, insbesondere Abgasanlagen, Ladeluftsystemen, Ansaugbrücken, Prototypenbau und Zubehör; - Lohnschweißarbeiten; - Schweißtechnische Aufsicht und Beratung; - Handel mit Kraftfahrzeugen, KFZ-Teilen, KFZ-Zubehör und Freizeitartikeln, auch im Im- und Exportbereich; - Allgemeine Tätigkeiten und Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen und Buchhaltung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, soweit diese Tätigkeiten nicht einer Genehmigung nach dem Steuerberatungsgesetz bedürfen; - Tätigkeiten i. S. d. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG; - Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen, Monats- & Jahresabschlüssen und Jahresmeldungen.