Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Die Entwicklung, Produktion, Marketing, Einsatz, Wartung und Vertrieb an und von elektromechanischen Systemen und Geräten sowie Softwareprodukten, insbesondere auf den Gebieten der Labor- und Biotechnik, der Prozessautomatisierung, der Fluidik sowie der Bildverarbeitungs- und Datenauswertungstechnologie.